Teilnahmebedingungen

Der Veranstalter oder seine Vertreter und Beauftragten haften nicht für Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Esslinger Lauffieber/ am HundeLauf und den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Sponsoren, die Organisatoren und die Besitzer privater Wege, bzw. deren Vertreter. Dieser Haftungsausschluss gilt zudem für Begleitpersonen.

Der Teilnehmer erklärt außerdem, dass er gesund ist und einen ausreichenden Trainingszustand hat. Er ist damit einverstanden, dass er aus der Veranstaltung genommen wird, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht.

Der teilnehmende Hund ist völlig gesund und in der Lage die festgelegte Strecke in zügigem Tempo zurückzulegen. Der Hundebesitzer ist damit einverstanden, dass er mit seinem Hund aus der Veranstaltung genommen wird, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung beim Hund besteht.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, diese ist auf Verlangen nachzuweisen.
Für jeden teilnehmenden Hund muss ein Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut bestehen. Dies ist auf Verlangen durch Vorlage des gültigen Impfausweises nachzuweisen.
Hunde mit ansteckenden Krankheiten und Parasiten dürfen nicht teilnehmen.
Hündinnen dürfen während der gesamten Läufigkeit nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Der teilnehmende Hund hat ein Mindestalter von 12 Monaten.

Jeder teilnehmende Hund wird an einem Brustgeschirr geführt.
Alle Hunde sind über den gesamten Ablauf der Veranstaltung an der Leine zu führen; sowohl vor, während und nach dem Lauf.
Der Hundebesitzer achtet darauf, dass weder Personen noch andere Hunde durch den eigenen Hund belästigt werden.
Es dürfen ausschließlich sozialverträgliche Hunde teilnehmen.
Der Kot des eigenen Hundes ist umgehend aufzunehmen und in die dort vorhandene Behälter zu entsorgen. Kotbeutel und  Behälter stellt der Veranstalter kostenlos zur Verfügung.

Jede Art von Zuwiederhandlung führt zum sofortigen Ausschluss.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass in der Meldung angegebene personenbezogene Daten und die in Zusammenhang mit den beim Esslinger Lauffieber und den beim HundeLauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Büchern, Magazinen, fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch seinerseits genutzt und weiter gegeben werden dürfen.

Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und versichert, sein Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Ihm ist bekannt, dass er disqualifiziert wird, wenn er die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich macht und sich von Personen auf Sportgeräten (Fahrrad oder ähnliches) begleiten lässt.

Bei Nichtantreten oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Organisationsgebühr.

Gerichtsstand Stuttgart

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